Die Parteien und der Wahlkampf

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Die AfD plakatiert deutlich vor dem offiziellen Wahlkampfbeginn und es gibt rechtlich keine Handhabe dagegen, weil sie sich normaler kommerzieller Werbeflächen bedient. So steht es heute im Kölner Stadt-Anzeiger und so stimmt es auch. Sonst steht dort nichts dazu. Rühmen sich die Berufsjournalisten von der Qualitätspresse nicht immer ihrer gründlichen Recherche und ihrer Hintergrundinformationen? Und Fragen stellen sich hier sehr wohl. Wenn es doch legal und so einfach ist, warum tut dann nicht eine der anderen Parteien, die im Wahlkampf bei der Verschandelung des Stadtbildes erfahrungsgemäß keine Scham und keinerlei Hemmungen kennen, dasselbe? Für Hinweise darauf muß man andere Zeitungen lesen, zum Beispiel die Rheinische Post vom dritten März.

Kommerzielle Werbung bei Firmen, die für ihre Stellflächen nicht unerheblich Miete bezahlen müssen, ist ganz erheblich teurer als das, was die Parteien dank eines besonderen Privilegs zu hunderten an alle Laternen pappen und auf Grünflächen errichten. Hat die AfD etwa Gelder im Überfluß? Auch darüber erfahren wir bei der Rheinischen Post mehr.

Die Plakatfirma Wesselmann weigert sich, von der AfD Aufträge anzunehmen. Na und? Besteht im Wirtschaftsleben etwa keine Vertragsfreiheit und darf man sich seine Kunden nicht aussuchen? Grundsätzlich schon.[1] In diesem speziellen Fall liegt allerdings ein zweifaches Monopol vor. Wesselmann ist in Nordrhein-Westfalen der einzige Anbieter großformatiger Parteienwerbung. Der Markt ist mit seinem extremen Saisongeschäft einfach zu klein, als daß ein Konkurrent eine realistische Chance hätte. Andererseits ist aber auch Wesselmann von diesen wenigen Kunden vollkommen abhängig. Sicher, Interesse hätten auch andere, aber nur die Parteien genießen das Privileg ihre Plakate rücksichtlos überallhin aufstellen zu dürfen. Damit ist dieser Anbieter von seinen Kunden, wenn sie sich zum Kartell zusammenschließen, nach Belieben erpreßbar und wenn sie einen ungeliebten Konkurrenten ausschließen wollen, dann hat die um ihre Existenz bangende Kleinfirma kaum ein Mittel, sich dagegen zu wehren – vermutlich auch keinen Anlaß, wenn der Peitsche ein nettes Zuckerbrot beigesellt wird.

In einem Rechtsstaat wäre so ein Vorfall, der sich ja keineswegs geheim im dunklen vollzieht, ein klarer Fall für die Monopolkommission. Geschähe einer kleinen Oppositionspartei gleiches in Rußland, in der Türkei, in Polen oder in Ungarn – Balkenlettern auf allen deutschen Titelseiten wären ihr sicher. Aber so? Es ist ja nur die AfD. Keiner mag sie, zumindest keiner, der auch weiter von deutschen Verlegern ein Gehalt beziehen möchte. Wen also soll es stören?

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1
Es sei denn eine kleine Privatbäckerei aus streng katholischer Familie weigert sich, die Homosexualität feiernde Slogans auf eine Hochzeitstorte zu schreiben.[2] Obwohl gerade in dieser Branche nun wahrlich genug Konkurrenz besteht und es Alternativangebote zuhauf gibt, resultiert eine Brüskierung dieser überprivilegierten und weit über den einfachen Menschen stehenden Gruppe nicht nur in einem veritablen Shitstorm sondern endet zudem vor Gericht.     Zurück
2
Ja, es ging nicht um die Hochzeitstorte als solche und auch nicht um die dort üblichen Glückwünsche sondern allein um – auf Hochzeitstorten eher unübliche – politische Slogans, die mit dem Glauben der Bäckerfamilie nicht vereinbar waren.     Zurück

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